Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und leitet die Geschäfte der Genossenschaft.

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Aufsichtsrat

Das achtköpfige Gremium wird regelmäßig von der Vertreterversammlung der Genossenschaft gewählt und hat die Hauptaufgabe, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen.

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Vertreter

Die Mitglieder der Genossenschaft wählen 50 Vertreter, die für die Interessen der Mitglieder einstehen.

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